Abonnementbedingungen

  1. Erwerb eines Abonnements

Wir verkaufen unsere Abonnements während der Neueinzeichnungsfristen, die Sie unseren Publikationen entnehmen können.

  1. Abschluss des Abonnementvertrags

Der Abonnementvertrag wird mit Eingang des von der Kundin oder dem Kunden gegengezeichneten Vertrags wirksam. Durch die Unterschrift auf dem Vertrag erklären Sie sich mit den aktuellen Abonnementbedingungen einverstanden. 

  1. Ermäßigungen

Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Schwerbehinderte ab 80% Schwerbehinderung und deren Begleitung (wenn ein B im Ausweis steht) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung. Für die Premierenabonnements im Großen Haus kann keine Ermäßigung gewährt werden.

  1. Abonnementausweis

Der Abonnementausweis ist eine übertragbare Dauereintrittskarte für alle regulären Vorstellungen Ihres Abonnements. Er wird Ihnen rechtzeitig vor Abonnementbeginn mit der Rechnung zugestellt. Ermäßigte Abonnementausweise dürfen nur an Ermäßigungsberechtigte weitergegeben werden. Bei Verlust des Abonnementausweises wird für die Ausstellung eines Duplikates eine Gebühr von 5,- Euro erhoben. 

  1. Zahlung

Die Abonnentin oder der Abonnent erhält zusammen mit seinem Abonnementausweis eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, in einem Betrag bis zum 15.11. einer Spielzeit zu überweisen. Bei erteilter Einzugsermächtigung können Sie entweder den vollen Betrag bis zum 15.11. oder den Betrag in vier gleichen Raten zum 15.11. / 15.01. / 15.03. / 15.05. einer Spielzeit abbuchen lassen.  

  1. Umtausch

Falls Sie an Ihrem Abonnement-Termin keine Zeit haben, können Sie bis spätestens 13.00 Uhr des Vorstellungstages, an Sonn- und Feiertagen bis 13.00 Uhr des vorhergehenden Werktages einen Umtausch bei der Theaterkasse, Telefon 0731 – 161 4444, vornehmen. Sie können Vorstellungen in unbegrenzter Anzahl innerhalb Ihres Abonnements tauschen. Ein Umtausch ist innerhalb der Kunstgattung in der jeweiligen Spielstätte und innerhalb der Spielzeit möglich. Die Bearbeitungsgebühr für den Umtausch beträgt 3,- Euro pro Sitzplatz. 

Die unterschiedlichen Kunstgattungen sind 
- Musical
- Musiktheater (Oper, Operette) und Tanztheater
- Schauspiel.

 Tauschmöglichkeiten in Premierenvorstellungen gibt es nur für Premierenabonnentinnen und -abonnenten. Der Eintausch in eine andere Vorstellung ist nur bei freien Plätzen möglich. Kann die Reservierung für eine alternative Vorstellung kurzfristig doch nicht wahrgenommen werden, muss diese telefonisch am Vorstellungstag bis spätestens 15.00 Uhr (werktags) oder bis Samstag 12.00 Uhr für Samstags- und Sonntagsvorstellungen abgesagt werden, sonst gilt der Umtausch als eingelöst. Werden Umtausche nicht bis 10 Minuten vor Vorstellungsbeginn eingelöst, wird die Reservierung gelöscht. Umtausche, für die Sie bereits die neue Eintrittskarte abgeholt haben, können nur noch dann wieder umgetauscht werden, sofern uns diese Karte bis 13.00 Uhr des Vorstellungstages (an Sonntagen bis Samstag 13.00 Uhr) an der Theaterkasse vorliegt. Es ist nicht möglich, Umtauschscheine für die Abendvorstellungen an Silvester und das Neujahrskonzert am 1. Januar zu verwenden. Nicht eingelöste Umtausche verfallen zum Ende der jeweiligen Spielzeit.

  1. Abonnementverlängerung/-änderung/-kündigung

Seit dem 1. März 2022 gilt: Ein neu geschlossener Abonnement-Vertrag verlängert sich nach einer Spielzeit stillschweigend, sofern er nicht bis zum 30.04. dieser Spielzeit für die darauffolgende Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

Die Änderung eines Abonnements wird wie ein neues Vertragsverhältnis behandelt.

Abonnementart, Sitzplatz und Ermäßigungen bleiben jeweils für eine Spielzeit gleich. Platzänderungen innerhalb der gleichen Preisgruppe und der gleichen Abonnementgröße (Anzahl der Vorstellungen) können auf schriftliche Anfrage hin noch bis zum letzten Tag der aktuellen Spielzeit für die darauffolgende Spielzeit berücksichtigt werden. Das Jugendkonzertabonnement wird am Ende der Spielzeit nicht automatisch verlängert. 

  1. Programmänderungen

Änderung des Programms, der Aufführungstermine sowie der Besetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Kostenersatz. 

  1. Besucherring

Nur Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Busabonnement des Besucherringes abgeschlossen haben, sind zur Nutzung des Theaterbusses berechtigt. Einzelne Mitfahrten bei freien Plätzen sind gegen Zahlung einer Gebühr möglich, Infos und Anmeldung unter Telefon 0731 – 161 4458 oder abobuero@ulm.de. Dies gilt auch für Abonnentinnen und Abonnenten, die weitere Vorstellungen außerhalb ihres Abonnements besuchen möchten. 

  1. Datenschutz

Das Theater Ulm verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Erfüllung des Vertrages für die Erbringung, Betreuung und Dokumentation Ihres Abonnements. Die Nutzung Ihrer Kontaktdaten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO entsprechend der erteilten Einwilligung. Sie können jederzeit Betroffenenrechte gem. Art. 15-18, 20, 21 DSGVO in Anspruch nehmen. Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 DSGVO sind zu finden unter https://theater-ulm.de/datenschutz.html

  1. Änderung der Abonnementbedingungen

Das Theater Ulm behält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Diese Änderung wird allen Abonnentinnen und Abonnenten rechtzeitig vor dem 30. April durch die Publikationen des Theaters Ulm mitgeteilt. Für alle Abonnements gelten jeweils die aktuellen Abonnementbedingungen.

Stand 01.03.2022